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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Minicon eG (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über Softwareentwicklungsleistungen und damit verbundene Dienstleistungen.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber Dienstleistungen im Bereich der Softwareentwicklung. Der genaue Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung.

(2) Soweit nichts anderes vereinbart ist, schuldet der Auftragnehmer bei Werkverträgen die Herstellung des vereinbarten Werks, bei Dienstverträgen die Erbringung der vereinbarten Dienstleistung.

§ 3 Angebote und Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Unterlagen, Informationen und Zugänge rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung.

(2) Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner, der zur Abgabe aller für die Vertragsdurchführung erforderlichen Erklärungen berechtigt ist.

(3) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar, sofern nicht anders vereinbart.

(3) Bei Projekten mit längerer Laufzeit ist der Auftragnehmer berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen.

§ 6 Nutzungsrechte

(1) Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die für den jeweiligen Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den erstellten Arbeitsergebnissen ein.

(2) Der genaue Umfang der Nutzungsrechte ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag. Im Zweifel werden nur einfache (nicht ausschließliche) Nutzungsrechte eingeräumt.

§ 7 Gewährleistung

(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen den vereinbarten Anforderungen entsprechen.

(2) Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Bei Werkverträgen beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Abnahme.

(3) Bei Vorliegen eines Mangels ist der Auftragnehmer zunächst zur Nacherfüllung berechtigt.

§ 8 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 9 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der anderen Partei geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.

(2) Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Februar 2026