Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Minicon eG
Stand: Januar 2025
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der
Minicon eG
Danziger Straße 4
66994 Dahn
Amtsgericht Zweibrücken, GnR 30004
(nachfolgend „Minicon“ oder „wir“ genannt)
und unseren Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Sie“ genannt).
(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
(3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Die Minicon eG erbringt IT-Dienstleistungen, insbesondere:
- Softwareentwicklung und -anpassung
- IT-Beratung und Consulting
- Durchführung von IT-Projekten
- Schulungen und Seminare im IT-Bereich
- Vertrieb von Softwarelizenzen
- Support und Wartungsleistungen
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, dem Angebot oder der Auftragsbestätigung.
(3) Wir behalten uns vor, technische Änderungen im Rahmen des Zumutbaren vorzunehmen, soweit diese keine Verschlechterung der Leistung darstellen.
(4) Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform. Änderungswünsche des Kunden werden von uns geprüft und dem Kunden mit einer Aufwandsschätzung und Auswirkungsanalyse schriftlich bestätigt. Die Durchführung erfolgt erst nach schriftlicher Freigabe durch den Kunden.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar. Wir können dieses Angebot innerhalb von 14 Tagen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder die bestellte Leistung erbringen.
(3) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro und, soweit nicht anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Bei Dienstleistungen erfolgt die Abrechnung nach Aufwand zu den vereinbarten Stundensätzen, sofern kein Festpreis vereinbart wurde. Die erbrachten Leistungen werden durch Tätigkeitsnachweise dokumentiert, die dem Kunden monatlich oder nach Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden. Diese enthalten Datum, Dauer, ausführende Person und Art der Tätigkeit.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart.
(4) Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bei Verbrauchern bzw. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bei Unternehmern zu berechnen (§ 288 BGB).
(5) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, uns alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass die technischen Voraussetzungen für die Erbringung unserer Leistungen gegeben sind und bleibt während der Leistungserbringung ansprechbar.
(3) Verzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind von uns nicht zu vertreten und können zu Terminverschiebungen führen.
§ 6 Leistungszeit und Verzug
(1) Leistungstermine oder -fristen sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
(2) Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von unvorhersehbaren und von uns nicht zu vertretenden Ereignissen berechtigen uns, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
(3) Geraten wir mit einer Leistung in Verzug, so ist der Kunde berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche wegen Verzugs sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§ 7 Gewährleistung
(1) Für unsere Leistungen leisten wir Gewähr nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Bei Softwareentwicklungen gilt: Software ist grundsätzlich nicht fehlerfrei. Eine Haftung für die Fehlerfreiheit der entwickelten Software wird daher nicht übernommen. Wir gewährleisten jedoch, dass die Software die in der Leistungsbeschreibung definierten Funktionen erfüllt. Die Abnahme erfolgt anhand der vereinbarten Abnahmekriterien. Fehlen solche, gilt die Software als abgenommen, wenn sie die beschriebenen Hauptfunktionen ohne wesentliche Einschränkungen erfüllt.
(3) Der Kunde hat die erbrachten Leistungen unverzüglich zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen.
(4) Bei berechtigten Mängelrügen haben wir das Recht zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb angemessener Frist. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
(5) Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Verträgen mit Unternehmern ein Jahr, bei Verträgen mit Verbrauchern zwei Jahre ab Abnahme der Leistung.
§ 8 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 9 Geheimhaltung und Datenschutz
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten und nur für die Zwecke des jeweiligen Vertrages zu verwenden.
(2) Wir verarbeiten personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der DSGVO. Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
(3) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass wir den Kunden als Referenz nennen dürfen. Die Verwendung erfolgt in angemessener Weise und beschränkt sich auf die Nennung des Firmennamens und die Art der erbrachten Leistung. Weitergehende Informationen oder die Verwendung des Kundenlogos bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
§ 10 Rechte an Arbeitsergebnissen
(1) An individuell für den Kunden erstellten Arbeitsergebnissen räumen wir dem Kunden nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein.
(2) An Standardsoftware und vorbestehenden Komponenten verbleiben alle Rechte bei uns oder den jeweiligen Rechteinhabern. Der Kunde erhält hieran nur die für den Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte.
(3) Wir behalten uns das Recht vor, im Rahmen der Auftragsausführung entwickelte Softwarekomponenten, Algorithmen, Methoden und Know-how für andere Projekte wiederzuverwenden, sofern:
- diese nicht durch Patente, Marken oder andere Schutzrechte des Kunden geschützt sind
- keine kundenspezifischen Geschäftsgeheimnisse oder vertrauliche Daten enthalten sind
- die Wiederverwendung nicht ausdrücklich vertraglich ausgeschlossen wurde
(4) Diese Regelung gilt insbesondere für:
- Allgemeine Problemlösungsansätze und Programmiertechniken
- Standardfunktionen und -module
- Generische Codebausteine ohne kundenspezifische Anpassungen
- Entwickelte Best Practices und Vorgehensweisen
(5) Der Kunde kann gegen Zahlung eines angemessenen Aufpreises die exklusiven Nutzungsrechte an bestimmten Entwicklungen erwerben. Dies bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
§ 11 Kündigung von Dauerschuldverhältnissen
(1) Verträge über Wartungs- und Supportleistungen können von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderquartals gekündigt werden.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Kündigungen bedürfen der Schriftform.
(4) Bei vorzeitiger Kündigung durch den Kunden werden bereits geleistete Zahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen anteilig erstattet. Bereits erbrachte Leistungen werden nach Aufwand abgerechnet. Vorbereitungshandlungen und bereits entstandene Aufwendungen sind vom Kunden zu vergüten.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz in Dahn.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
Minicon eG
Danziger Straße 4
66994 Dahn
Vorstand: Michael Nikolaus
Registergericht: Amtsgericht Zweibrücken
Registernummer: GnR 30004